Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Hochschulbüro für ChancenVielfalt unterstützt die Leibniz Universität Hannover bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen und bestehende Nachteile auszugleichen.

Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit sind Artikel 3, insbesondere Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie §42 des Niedersächsischen Hochschulgesetz, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG).

Die LUH erkennt die Vielfalt der Geschlechter über binäre Kategorien hinaus an. Gleichzeitig bleibt die Frauenförderung ein notwendiges und zentrales Instrument. Die historisch gewachsene Ungleichheit hat zu strukturellen Barrieren geführt, die es abzubauen gilt. Frauen sind in Führungspositionen und Entscheidungsorganen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, bei gleicher Qualifikation und Erfahrung besteht noch immer der sogenannte Gender Pay Gap und Frauen sehen sich häufig mit gesellschaftlichen Erwartungen und Geschlechterstereotypen konfrontiert.

Der LUH ist es wichtig zu betonen, dass die Förderung von Frauen nicht im Widerspruch zur Förderung und Sichtbarmachung von Geschlechtervielfalten abseits binärer Darstellung steht. Vielmehr können umfassende Maßnahmen entwickelt werden, die die Gleichstellung für alle Geschlechter fördern und gleichzeitig spezielle Herausforderungen adressieren.

Der Gender Equality Plan bietet einen Überblick über die strategische Gleichstellungspolitik der LUH und dient als Orientierungshilfe für die Weiterentwicklung der Gleichstellungsziele und -standards.