Schutz vor sexueller Belästigung an der LUH

Schild mit Aufschrift "Schutz vor sexueller Belästigung" Schild mit Aufschrift "Schutz vor sexueller Belästigung" Schild mit Aufschrift "Schutz vor sexueller Belästigung"
Sexuelle Belästigung stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Menschen dar und wird an der LUH nicht geduldet.
Rundschreiben "Schutz vor sexueller Belästigung"
Wir beraten Sie

Wenn Sie sexuelle Belästigung an der LUH erlebt oder beobachtet haben, können Sie uns per Mail oder telefonisch kontaktieren und einen (online) Termin vereinbaren. Sie werden vertraulich beraten und über Ihre Rechte und Handlungsoptionen informiert.

Weitere Angebote

Wir unterstützen und beraten auch bei Unsicherheiten und Fragen im Umgang mit dem Thema sexuelle Belästigung und informieren über Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote.

Die Leibniz Universität Hannover fördert die gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beschäftigten und Studierenden und verpflichtet sich, für ein sicheres Arbeiten, Lehren und Lernen frei von Diskriminierung und Belästigung zu sorgen. Sie legt Wert auf einen respektvollen und professionellen Umgang miteinander, in dem die Persönlichkeitsrechte und individuellen Persönlichkeitsgrenzen aller anerkannt und geachtet werden. Sexuelle Belästigung stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Menschen dar und wird deshalb nicht geduldet.

Zum Schutzkonzept der LUH gehören die Beratungsangebote der unterschiedlichen Einrichtungen, das Rundschreiben, die Vertrauenspersonen und Vertrauensdozierenden in den Instituten und Einrichtungen, die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten, das A-Team von Studierenden und das offizielle Beschwerdeverfahren über das Allgemeine Gleichbehandlungsbesetz (AGG). 

  • Was ist sexuelle Belästigung?

    Unter dem Begriff der sexuellen Belästigung im Sinne der Senatsrichtlinien von 1995 und des AGG versteht man jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dieses Verhalten kann direkt oder indirekt sein, verbal oder nonverbal. Es ist beleidigend, einschüchternd, herabwürdigend oder demütigend und wird in der Regel als Gewalt empfunden.

    Beispiele: 

    • sexistische, sexualisierte und geschlechtsbezogene entwürdigende Bemerkungen (z. B. über das Aussehen oder die Sexualität)
    • Sprüche oder Witze
    • unangenehme Blicke, Anstarren oder Hinterherpfeifen
    • physische Belästigungen, wie unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen
    • sexuelle Angebote oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
    • Nutzung und Verbreitung von anstößigen oder pornografischen Inhalten am Arbeitsplatz
    • Formen digitaler Gewalt
       

    Entscheidend ist, ob ein bestimmtes Verhalten einen sexuellen Charakter hat und sich die betroffene Person dadurch belästigt gefühlt hat.

  • Schutz vor sexueller Belästigung an der LUH

    Im Sinne der Senatsrichtlinien der Leibniz Universität Hannover von 1995 und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt sexuelle Belästigung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Menschen dar und wird deshalb nicht geduldet.

    Studierende und Beschäftigte sind vor jeder Form sexueller Belästigung geschützt, egal ob diese von Vorgesetzten, Kolleg*innen, Lehrenden oder Studierenden ausgeht.

  • Mögliche Schritte und Maßnahmen

    Die Beratungs- und Beschwerdestellen der Leibniz Universität Hannover nehmen die Beschwerden vertraulich auf und besprechen die weiteren Schritte mit den Betroffenen. Die Betroffenen entscheiden über jeden Schritt, nichts wird an Dritte weitergegeben.

    Sexuelle Belästigungen können für die Personen, die belästigen, arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten, z. B. Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zur Folge haben. Studierende können exmatrikuliert werden und Personen, die nur vorübergehend an der Leibniz Universität sind, können Hausverbot erhalten.

  • Digitale Gewalt

    Digitale Formen der sexuellen Belästigung und Diskriminierung werden gleichwertig behandelt. Bei Digitaler Gewalt handelt es sich um geschlechtsspezifische Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedient oder die im digitalen Raum stattfindet, z. B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen. Erscheinungsformen von digitaler Gewalt sind: Diffamierung, Ausgrenzung, Beleidigung, Belästigung, Nachstellung (Stalking) und Bedrohung von Personen sowie Identitätsdiebstahl und die unerlaubte Weitergabe von privaten Aufnahmen und/oder das Zusenden pornografischer Inhalte.

    Unser Beratungsteam lässt sich regelmäßig zum Umgang mit digitaler Gewalt fortbilden und arbeitet mit speziellen Beratungsstellen und Organisationen zusammen, u.a. mit Cordelia Moore - Cyberviolence & HateAid.

    Weitere Informationen zu digitaler Gewalt finden Sie hier: Digitale Gewalt.

  • Beratungs- und Beschwerdestellen an der LUH

    Zur Beratung oder Einreichung der Beschwerde stehen Beschäftigten und Studierenden der Leibniz Universität Hannover Beratungsstellen zur Verfügung:

    Hochschulbüro für ChancenVielfalt
    Beratungsservice
    0511 762 5750 oder
    beratung@chancenvielfalt.uni-hannover.de
    www.chancenvielfalt.uni-hannover.de

    Psychologisch-Therapeutische Beratung (ptb)
    0511 762 3779 oder
    info@ptb.uni-hannover.de
    www.ptb.uni-hannover.de

    Dezernat 2 – Personal und Recht
    Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweilige Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in der Personalabteilung.

    Ombudsperson für Studium und Lehre
    Online und vor Ort Sprechstunde oder 
    ombudsperson@studium.uni-hannover.de
    www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/beauftragte-und-vertretungen/studienbedingungen

  • Vertrauensstellen, -personen oder -dozierende an der LUH

    An den Instituten und Einrichtungen der LUH gibt es Vertrauensstellen, -personen oder dozierende, die bei Herausforderungen im Studium oder Problemen bei der Arbeit unterstützen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie noch weitere Stellen oder Personen kennen, melden Sie sich gerne bei uns.

    • Fakultät für Maschinenbau: An der Fakultät für Maschinenbau gibt es ein breites Angebot an Beratungsmöglichkeiten zu den Themen: Barrierefrei studieren, Familie im Studium, Frauen an der Fakultät und Studieren mit Krankheit. Zusätzlich zu einer dezentralen Gleichstellungsbeauftragten gibt es noch die Kommission Gender im Maschinenbau. Alle Angebote finden Sie hier: Strukturelle Chancengleichheit und Diversität.
    • Institut für Sportwissenschaft: Studierende, die mit Problemen im Rahmen ihres Sportstudiums alleine nicht weiterkommen, werden von Vertrauensdozierenden mit Rat und Tat unterstützt: Vertrauensdozierende beim Institut für Sportwissenschaft
    • Zentrum für Hochschulsport: Das Zentrum für Hochschulsport spricht sich für Fair Play, das Einhalten von Regeln und einen fairen, respektvollen und achtsamen Umgang miteinander aus. Dieser ist Voraussetzung für das gemeinsame Sporttreiben und den gemeinsamen sportlichen Erfolg. Für den Schutz gegen übergriffiges Verhalten und Diskriminierung gibt es Vertrauenspersonen im ZfH: Gewaltprävention am ZfH
  • Externe Beratungsstellen (Auswahl)

    Frauennotruf Hannover
    0511 332112 oder
    info@frauennotruf-hannover.de
    www.frauennotruf-hannover.de

    Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
    08000 116016 oder
    www.hilfetelefon.de

    Männerbüro Hannover
    0511 1235890 oder
    info@maennerbuero-hannover.de
    www.maennerbuero-hannover.de

    Polizei Hannover
    Notrufnummer 110 oder

    Polizeikommissariat Hannover-Nordstadt
    0511 1093115 oder
    www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de

    HateAid - Beratung und Unterstützung von Betroffenen von Online-Hassrede und Hasskommentare
    beratung@hateaid.org 
    www.hateaid.org

Informationsfilm "Gemeinsam gegen sexuelle Belästigung"

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