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Pflege von Angehörigen

Pflege von Angehörigen

Tochter schaut mit ihrer Mutter Unterlagen auf dem Küchentisch durch Tochter schaut mit ihrer Mutter Unterlagen auf dem Küchentisch durch Tochter schaut mit ihrer Mutter Unterlagen auf dem Küchentisch durch

Studierende und Beschäftigte, die pflegebedürftige Angehörige betreuen und versorgen, werden vom Familienservice unterstützt und können die familienfreundlichen Angebote nutzen.

  • Unterstützung in Notfällen und Ausnahmesituationen

    Die Fluxx-Notfallbetreuung unterstützt spontan und punktuell in der Fürsorge und Verantwortung für ältere oder erkrankte Angehörige bzw. Partnerinnen oder Partner, wenn Ihre tägliche Regelunterstützung unvorhergesehen entfällt. Fluxx sichert die Tagesstruktur Ihrer unterstützungsbedürftigen Angehörigen. Das umfasst:

    • Hilfe für das eigenständige Leben im Haushalt, u.a. bei alltäglichen Aufgaben
    • Begleitung außer Haus, u.a. bei Spaziergängen, Besuchen, Arztterminen oder beim Einkauf

    Beschäftigte und Studierende der Leibniz Universität Hannover können über Fluxx persönliche Beratung und Hilfe bekommen.

    Fluxxfon-Nummer: 0511 168-3210

    Weitere Informationen finden Sie auf der Fluxx-Webseite

Informationen für Beschäftigte

  • Beurlaubung, Arbeitsbefreiung oder Teilzeit (im TV-L)

    Neben den allgemeinen gesetzlichen Regelungen, wie z.B. dem Pflegezeitgesetz oder dem Pflegeversicherungsgesetz, gibt es auch Paragraphen im Tarifvertrag der Länder, die für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen relevant sind:

    • Teilzeit: gemäß § 11 1.1 TV-L (wenn nach ärztlichem Attest ein pflegebedürftiger Angehöriger zu betreuen ist)
    • Arbeitsbefreiung: gem. § 29 I Nr. e) cc) TV-L (bei schwerer Erkrankung einer Person, die im selben Haushalt lebt)
    • Sonderurlaub: gemäß § 28 TV-L (wichtiger Grund ist gegeben, wenn Pflegebedürftigkeit des Angehörigen durch ärztliches Attest begründet ist)

    Bei arbeitsrechtlichen Fragen, wenden sie sich an ihre Ansprechpartnerin / ihren Ansprechpartner im Personaldezernat. Ihre Ansprechperson und Zuständigkeit, finden sie auf dieser Webseite:

    Personaldezernat

  • Flexible Arbeitszeiten

    Für Beschäftigte der Leibniz Universität Hannover gibt es viele Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. In Absprache mit ihren jeweiligen Vorgesetzten können sie in Teilzeit arbeiten. Insbesondere für Beschäftigte mit Familien- bzw. Pflegeaufgaben besteht die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren.

  • Mobiles Arbeiten und Home Office

    Die Möglichkeiten des Home Office und der mobilen Arbeiten können Beschäftigen auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

    Bitte beachten Sie dazu das aktuelle Rundschreiben:

    https://www.intern.uni-hannover.de/nocache/de/vademecum/detail/1122/

  • Familienfreundliche Sitzungszeiten in den Gremien

    Die Gremien der universitären Selbstverwaltung und die darüber hinausgehenden Sitzungen sind familiengerecht durchzuführen:

    • Die Vorsitzenden der Gremien und die Dekane der Fakultäten sollen darauf achten, dass die Termine ordentlicher und außerordentlicher Sitzungen, Besprechungen und Beratungen familienfreundlich sind bzw. diese dahingehend modifizieren, dass familiären Belangen der Teilnehmenden besser Rechnung getragen wird.
    • Sitzungszeiten sollen dabei so gewählt werden, dass auf die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und familiären Betreuungs-und/oder Pflegeverpflichtungen der Teilnehmenden geachtet wird.
    • Die familienbewusste Gestaltung der Termine soll sich flexibel an den Bedürfnissen der jeweiligen Gremienmitglieder orientieren, die vor jeder Amtsperiode abzufragen sind.
    • Die Sitzungs- und Gremientermine sowie die Anfangs- und Endzeiten sind dabei frühzeitig bekannt zu geben.
  • Beurlaubung aus familiären Gründen

    Eine Beurlaubung aus familiären Gründen ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie im Personaldezernat.

  • Promotionsabschlussförderung

    Wenn sich der Promotionsabschluss verzögert, weil die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie schwierig ist, kann eine Promotionsabschlussförderung beantragt werden. Das Merkblatt und weitere Informationen finden Sie hier: Promotionsabschlussförderung

Informationen für Studierende

  • Teilzeitstudium

    An der Leibniz Universität Hannover gibt es die Möglichkeit, in einigen Studiengängen ein Teilzeitstudium zu absolvieren. Das Teilzeitstudium muss für jedes Semester neu beim Immatrikulationsamt beantragt werden. In einem Teilzeitsemester darf maximal die Hälfte der in der Prüfungsordnung festgelegten Leistungspunkte erworben werden. In dem Semester, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, muss Vollzeit studiert werden. Für ein Semester im Teilzeitstudium muss der volle Semesterbeitrag und ggf. die Hälfte der Langzeitstudiengebühren gezahlt werden. Im Teilzeitstudium entfällt der BAföG-Anspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Teilzeitstudium an der LUH.

  • Urlaubssemester

    Studierende können sich für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester und insgesamt für höchstens vier Semester beurlauben lassen. Bei wichtigen Gründen oder Härtefällen sind auch längere Beurlaubungen möglich. Bei der Erziehung eines Kindes sind 6 Urlaubssemester in Folge zulässig. In einem Urlaubssemester können keine Leistungen erbracht oder Prüfungen abgelegt werden. Die Zahlung des BAföG-Unterhalts wird für die Zeit der Beurlaubung ausgesetzt. 

    Einen Antrag auf Beurlaubung stellt man jedes Semester zum Rückmeldezeitraum neu beim Immatrikulationsamt und muss dafür die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier: Beurlaubung/ Urlaubssemester an der LUH. 

  • Promotionsabschlussförderung

    Wenn sich der Promotionsabschluss verzögert, weil die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie schwierig ist, kann eine Promotionsabschlussförderung beantragt werden. Das Merkblatt und weitere Informationen finden Sie hier: Promotionsabschlussförderung

Anlaufstellen für pflegende Angehörige

Anlaufstellen für Eltern pflegebedürftiger Kinder

Pflegereport 2022

Pflegereport 2022: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Lebenslagen – Herausforderungen – Teilhabe
Pflegereport 2022: Spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege

Kontakt

Björn Klages
Referent für den Familienservice
Telefon
Adresse
Wilhelm-busch-straße 4
30167 hannover
Gebäude
Raum
203
Björn Klages
Referent für den Familienservice
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30167 hannover
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