


Die Leibniz Universität Hannover fördert die gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beschäftigten und Studierenden. Sie legt Wert auf eine angenehme Arbeitsatmosphäre, in der die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder und Angehörigen und individuelle Persönlichkeitsgrenzen anerkannt und respektiert werden. Sexuelle Belästigung stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Menschen dar und wird deshalb nicht geduldet.
Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, sollten sich umgehend an eine der genannten Beratungsstellen wenden. Hochschulmitglieder und –angehörige sind aufgefordert, Betroffene zu unterstützen und zu helfen, sexuelle Belästigungen zu unterbinden. Auch sie können sich bei den Beratungs- und Beschwerdestellen melden.
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Was ist sexuelle Belästigung?
Unter dem Begriff der sexuellen Belästigung versteht man jedes sexuell geprägte Verhalten, dass die persönlichen Rechte verletzt. Dieses Verhalten kann direkt oder indirekt sein, verbal oder nonverbal. Es ist beleidigend, einschüchternd, herabwürdigend oder demütigend und wird in der Regel als Gewalt empfunden. Sexuelle Belästigung bedeutet, eine Grenze wird absichtlich überschritten. Aber jede Person zieht diese Grenze ganz persönlich.
Beispiele:- sexistische und geschlechtsbezogene entwürdigende Bemerkungen
- unangenehme Blicke, Anstarren oder Hinterherpfeifen
- zweideutige Witze oder Sprüche
- unerwünschte körperliche Annäherungen
- sexuelle Angebote oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen unter Drohung
- Aufhängen von Nacktfotos
- Plakate mit anstößigen oder pornographischen Bildern
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Maßnahmen
Die Beratungs- und Beschwerdestellen der Leibniz Universität Hannover nehmen die Beschwerden vertraulich auf und besprechen die weiteren Schritte mit den Betroffenen.
Sexuelle Belästigungen können für die Personen die belästigen arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten, z. B. Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zur Folge haben. Studierende können exmatrikuliert werden und Personen die nur vorübergehend an der Leibniz Universität sind, erhalten Hausverbot.
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Beratungs- und Beschwerdestellen an der LUH
Zur Beratung oder Einreichung der Beschwerde stehen Beschäftigten und Studierenden der Leibniz Universität Hannover Beratungsstellen zur Verfügung:
Hochschulbüro für ChancenVielfalt
Beratungsservice
0511 762 3774 oder
beratung@chancenvielfalt.uni-hannover.de
www.chancenvielfalt.uni-hannover.dePsychologisch-Therapeutische Beratung (ptb)
0511 762 3779 oder
info@ptb.uni-hannover.de
www.ptb.uni-hannover.deDezernat 2 – Personal und Recht
Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweilige Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in der Personalabteilung.www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/dezernate/personal -
Externe Beratungsstellen (Auswahl)
Frauennotruf Hannover
0511 332112 oder
info@frauennotruf-hannover.de
www.frauennotruf-hannover.deHilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
08000 116016 oder
www.hilfetelefon.deMännerbüro Hannover
0511 1235890 oder
info@maennerbuero-hannover.de
www.maennerbuero-hannover.dePolizei Hannover
Notrufnummer 110 oderPolizeikommissariat Hannover-Nordstadt
0511 1093115 oder
www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de -
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen
Möchten Sie selbstsicherer werden oder wissen, wie Sie sich richtig wehren können? Hier finden Sie Angebote:
Selbstverteidigungskurs für Frauen beim Zentrum für Hochschulsport
Aktuelle Termine online unter
www.hochschulsport-hannover.deSelbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse (Wen-Do) beim Frauennotruf Hannover e.V.
www.frauennotruf-hannover.de/praevention-selbstverteidigung-wen-do.php -
Sicher feiern – Achtet aufeinander
Wer feiern geht, möchte Spaß haben, aus sich herausgehen, flirten, neue Leute kennenlernen und tanzen. Wichtig ist jedoch, dabei die Grenzen der anderen zu respektieren. Leider erfahren Menschen auch auf Partys Diskriminierungen, übergriffiges Verhalten oder Gewalt.
Hier sind ein paar Tipps, die unbedingt beachtet werden sollten:Achtet aufeinander:
Wenn sich jemand aus Ihrer Gruppe belästigt oder bedrängt fühlt, unterstützen Sie diese Person. Holen Sie sich Hilfe vom Bar- oder Security Personal, dem Awareness-Team oder der Polizei.Passen Sie auf Ihre Getränke auf:
So können Sie sichergehen, dass niemand Drogen in Ihr Glas getan hat. K.O.-Tropfen sind immer wieder im Umlauf, um jemanden handlungsunfähig oder willenlos zu machen.
Wenn jemandem aus Ihrer Gruppe plötzlich schwindelig oder schlecht wird oder die Person auf einmal völlig enthemmt ist, rufen Sie einen Notarzt bzw. Krankenwagen und bitten Sie das Personal um Hilfe. Bei K.O.-Tropfen benötigen Betroffene sofort ärztliche Hilfe.Wenn Sie selber Partys organisieren wollen, nutzen Sie diesen Awareness-Leitfaden des AStA Hannover:
Gemeinsam gegen sexuelle Belästigung
pdfs zum downloaden
IHRE KONTAKTPERSON


30167 Hannover

