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Härtefallfonds für Lehrende mit familiären Aufgaben

Härtefallfonds für Lehrende mit familiären Aufgaben

Mädchen spielt und Mutter arbeitet. Photo by Ketut Subiyanto from Pexels.jpg Mädchen spielt und Mutter arbeitet. Photo by Ketut Subiyanto from Pexels.jpg Mädchen spielt und Mutter arbeitet. Photo by Ketut Subiyanto from Pexels.jpg

Lehrende der Leibniz Universität Hannover, die aufgrund der Corona-Pandemie digitale Lehre entwickeln und umsetzen sowie gleichzeitig im Homeoffice Kinder betreuen oder Familienangehörige pflegen, stehen vor besonderen Herausforderungen. Insbesondere alleinerziehende Eltern oder Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind, finden sich in einer belastenden Situation wieder.

Es gibt aber auch viele Hilfsaktionen von der Notbetreuung der LUH bis zur steuerlichen Entlastung durch die Bundesregierung.

Dennoch möchte die LUH Lehrende, die sich auch weiterhin in der Doppelbelastung Familie und Beruf befinden, unterstützen. Wer dringend Unterstützung durch studentische Hilfskräfte oder durch neue Medien zur Durchführung der Online-Lehre im Wintersemester braucht und keine Institutsmittel zur Verfügung hat, kann Mittel aus dem „Härtefonds der LUH“ beantragen

Wer kann diese Mittel beantragen

Antragsberechtigt sind Lehrende, die ein Lehrdeputat von mindestens 9 SWS erfüllen,

-       und keine oder nur geringe Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind /ihre Kinder bis zum
         Alter von 12 Jahren haben und gleichzeitig im Homeoffice arbeiten

-       und/oder Angehörige pflegen und gleichzeitig im Homeoffice arbeiten

-       und nachweislich keine Institutsmittel zur Verfügung stehen

Was kann beantragt werden:

Es können einmalig bis 500 bis 800 Euro beantragt werden für:

-          die Stundenaufstockung oder Einstellung von studentischen Hilfskräften

  • zur Erstellung von Lehrmaterialien
  • zur Unterstützung von Administrationsaufgaben
  • zur Entlastung bei der Transformation von Präsenzlehre in Onlinelehre

-          zusätzliches Equipment / Notebooks, Kamera, Mikrofone etc.

Der formlose Antrag auf Mittel aus dem Fonds zur Unterstützung von Lehrenden mit Familienaufgaben muss folgende Angaben enthalten:

  • Bedarfe bzw. Verwendungszweck
  • Angaben zum Umfang der Lehrverpflichtung
  • Name(n) und Geburtsdatum des Kindes/der Kinder bzw. Name der pflegebedürftigen Person
  • Kurze Beschreibung der Belastungssituation
  • Nachweis, dass am Institut keine Mittel zur Verfügung stehen

Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet. Der Familienservice entscheidet im Einvernehmen mit dem Präsidium über die Vergabe vorbehaltlich der Mittel. Die Einstellung oder Aufstockung der Stundenanzahl sowie die Beschaffung erfolgt durch die jeweilige Einrichtung.

Bitte richten Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen als PDF-Dokument an: familienservice@uni-hannover.de