Wenn Sie sexuelle Belästigung an der LUH erlebt oder beobachtet haben, können Sie uns per Mail oder telefonisch kontaktieren und einen (online) Termin vereinbaren. Sie werden vertraulich beraten und über Ihre Rechte und Handlungsoptionen informiert.
Die Leibniz Universität Hannover fördert die gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beschäftigten und Studierenden und verpflichtet sich, für ein sicheres Arbeiten, Lehren und Lernen frei von Diskriminierung und Belästigung zu sorgen. Sie legt Wert auf einen respektvollen und professionellen Umgang miteinander, in dem die Persönlichkeitsrechte und individuellen Persönlichkeitsgrenzen aller anerkannt und geachtet werden. Sexuelle Belästigung stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Menschen dar und wird deshalb nicht geduldet.
Zum Schutzkonzept der LUH gehören die Beratungsangebote der unterschiedlichen Einrichtungen, das Rundschreiben, die Vertrauenspersonen und Vertrauensdozierenden in den Instituten und Einrichtungen, die zentralen Gleichstellungsbeauftragten, das A-Team von Studierenden und das offizielle Beschwerdeverfahren über das Allgemeine Gleichbehandlungsbesetz (AGG).
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Was ist sexuelle Belästigung?
Unter dem Begriff der sexuellen Belästigung im Sinne der Senatsrichtlinien von 1995 und des AGG versteht man jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dieses Verhalten kann direkt oder indirekt sein, verbal oder nonverbal. Es ist beleidigend, einschüchternd, herabwürdigend oder demütigend und wird in der Regel als Gewalt empfunden.
Beispiele:
- sexistische, sexualisierte und geschlechtsbezogene entwürdigende Bemerkungen (z. B. über das Aussehen oder die Sexualität)
- Sprüche oder Witze
- unangenehme Blicke, Anstarren oder Hinterherpfeifen
- physische Belästigungen, wie unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen
- sexuelle Angebote oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
- Nutzung und Verbreitung von anstößigen oder pornografischen Inhalten am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG) schützt die Beschäftigten und Studierenden vor jeder Form der sexuellen Belästigung, egal ob diese von Vorgesetzten, Kolleg*innen oder Studierenden ausgeht. Das Gesetz definiert sexuelle Belästigung über die objektive Wahrnehmung des Geschehens und nicht über die Absicht der belästigenden Person. Entscheidend ist also nur, ob ein bestimmtes Verhalten einen sexuellen Charakter hat und sich die betroffene Person dadurch belästigt gefühlt hat.
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Digitale Gewalt
Digitale Formen der sexuellen Belästigung und Diskriminierung werden gleichwertig behandelt. Bei Digitaler Gewalt handelt es sich um geschlechtsspezifische Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedient oder die im digitalen Raum stattfindet, z. B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen. Erscheinungsformen von digitaler Gewalt sind: Diffamierung, Ausgrenzung, Beleidigung, Belästigung, Nachstellung (Stalking) und Bedrohung von Personen sowie Identitätsdiebstahl und die unerlaubte Weitergabe von privaten Aufnahmen und/oder das Zusenden pornografischer Inhalte.
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Mögliche Schritte und Maßnahmen
Die Beratungs- und Beschwerdestellen der Leibniz Universität Hannover nehmen die Beschwerden vertraulich auf und besprechen die weiteren Schritte mit den Betroffenen.
Sexuelle Belästigungen können für die Personen, die belästigen, arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten, z. B. Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zur Folge haben. Studierende können exmatrikuliert werden und Personen, die nur vorübergehend an der Leibniz Universität sind, erhalten Hausverbot.
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Beratungs- und Beschwerdestellen an der LUH
Zur Beratung oder Einreichung der Beschwerde stehen Beschäftigten und Studierenden der Leibniz Universität Hannover Beratungsstellen zur Verfügung:
Hochschulbüro für ChancenVielfalt
Beratungsservice
0511 762 5750 oder
beratung@chancenvielfalt.uni-hannover.de
www.chancenvielfalt.uni-hannover.dePsychologisch-Therapeutische Beratung (ptb)
0511 762 3779 oder
info@ptb.uni-hannover.de
www.ptb.uni-hannover.deDezernat 2 – Personal und Recht
Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweilige Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in der Personalabteilung.www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/dezernate/personal -
Externe Beratungsstellen (Auswahl)
Frauennotruf Hannover
0511 332112 oder
info@frauennotruf-hannover.de
www.frauennotruf-hannover.deHilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
08000 116016 oder
www.hilfetelefon.deMännerbüro Hannover
0511 1235890 oder
info@maennerbuero-hannover.de
www.maennerbuero-hannover.dePolizei Hannover
Notrufnummer 110 oderPolizeikommissariat Hannover-Nordstadt
0511 1093115 oder
www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de
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