ChancenVielfalt
Finanzielle Unterstützung für Studierende in der Corona-Krise

Finanzielle Unterstützung für Studierende in der Corona-Krise

Der erneute Lockdown im Wintersemester 2020/2021 führt erneut dazu, dass viele der Studierenden den Job verlieren oder keinen bekommen, mit dem sie das Studium finanzieren. Manche können weder auf Unterstützung der Eltern zählen, noch haben sie Zugang zu vorhandenen Hilfsangeboten. Studierende geraten in Not, denn die Mieten, Krankenkassenbeiträge und Lebenshaltungskosten laufen weiter. Für Studierende, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, gibt es Unterstützung.

1. Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Erneut, ab Ende November, unterstützt der Bund Studierende mit bis zu 500 Euro, um finanzielle Belastungen infolge der vom Bund und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abzumildern. Aufgrund der Schließung etwa von gastronomischen Betrieben oder von Kultureinrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass sich Erwerbsmöglichkeiten von Studierenden im November verschlechtern und so pandemiebedingte Notlagen entstehen könnten.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Kriterien gibt es hier.

2. Corona-Nothilfefonds für Studierende der Leibniz Universität Hannover

Studierende der Leibniz Universität Hannover, die die Kriterien der Überbrückungshilfe des Bundes nicht erfüllen, können eine einmalige Förderung für Krankenkassenbeiträge, für Miete, Lernmittel, u.ä. aus dem Corona-Nothilfefonds beantragen.

Die Leibniz Universitätsgesellschaft, das Alumnibüro und das Hochschulbüro für ChancenVielfalt der Leibniz Universität Hannover, möchten dafür Sorge tragen, dass keine Studentin und kein Student durch die Corona-Krise vom Studium ausgeschlossen wird. Der Corona-Nothilfefonds wird aus privaten Spenden finanziert. Studierende können sich ab sofort an das Hochschulbüro für ChancenVielfalt wenden. Lassen Sie sich beraten:

Team Hochschulbüro für ChancenVielfalt
Fon: 0511-762 3774  oder coronahilfe@uni-hannover.de

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Hier gelangen Sie zur Website mit detaillierten Informationen