ChancenVielfalt
Neue Mutterschutzregelungen – jetzt auch für Studentinnen!

Neue Mutterschutzregelungen – jetzt auch für Studentinnen!

Seit dem 01. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Durch den Mutterschutz sollen werdende Mütter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen geschützt werden.

Damit die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch genommen werden können und die Leibniz Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität melden. Das Hochschulbüro für ChancenVielfalt mit seinem Familienservice ist erste Anlaufstelle für die Meldung einer Schwangerschaft. Dort erhalten Studentinnen eine erste Beratung und werden über den weiteren Ablauf aufgeklärt.

Für dieses Beratungsgespräch im Familienservice steht Frau Joana Rieck zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter beratung@chancenvielfalt.uni-hannover.de oder 0511-762 3774.

Je nachdem was und wo die Studentinnen studieren, werden Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Lehrenden, den Studiengangskoordinatorinnen und – koordinatoren, dem Akademischen Prüfungsamt und dem Prüfungsausschuss eingeleitet.

Schwangere Studentinnen sind unter anderem in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung (bzw. zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) von Lehrveranstaltungen, Praktika und Prüfungen an der Leibniz Universität befreit. Studentinnen können aber auch auf die Mutterschutzfristen verzichten, wenn sie dieses schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung kann jederzeit wiederrufen werden.

Lehrende, Studiengangskoordinationen und Prüfungsausschüsse werden noch einmal gesondert über ihre Beteiligung an dem Verfahren informiert. Sollte es bis dahin Fragen geben, melden Sie sich bei Frau Rieck: rieck@chancenvielfalt.uni-hannover.de.

Wichtige Links:

Mutterschutzgesetz 

Ratgeber Mutterschutz: Beurteilung der Arbeitsschutzbedingungen, Schutzmaßnahme