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Barrierefreiheit bei Dokumenten – Was bedeutet das?

Barrierefreiheit bei Dokumenten – Was bedeutet das?

Laptop mit einer Brailletastatur Laptop mit einer Brailletastatur Laptop mit einer Brailletastatur
© Michel Arriens - Gesellschaftsbilder.de

Heutzutage sind die meisten Informationen digital: Sie werden digital erstellt, digital versendet und schließlich digital gelesen. Berichte, Präsentationen, Rundschreiben, Formulare etc. werden überwiegend in den bekannten Formaten wie Word oder PowerPoint verfasst und meist in ein PDF-Format umgewandelt.

Eine barrierefreie Gestaltung von Dokumenten ermöglicht allen, aber insbesondere Menschen mit einer Sehbehinderung, die selbständige Nutzung. Dabei kommt es darauf an, dass die Dokumente gut strukturiert sind, um so vor allem von einem sogenannten Screenreader bzw. einer Sprachausgabe erkannt zu werden. Durch diese Programme können Texte dann vorgelesen werden.

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen ist es zudem von Bedeutung, dass auch interaktive Dokumente (Formulare u. ä.) barrierefrei gestaltet sind, damit diese ohne Maus genutzt werden können. Diese digitalen Dokumente sollten daher von Beginn an so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen, besonders aber für Menschen mit Beeinträchtigungen, keine Barriere darstellen – also barrierefrei sind.

Niemand darf aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Damit ist die konsequente Umsetzung barrierefreier Dokumente, ein wichtiger und notwendiger Schritt, um Partizipation zu fördern und Teilhabe zu gewährleisten.  Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bzw. der BITV 2.0 sind öffentliche Stellen gesetzlich dazu verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Details


Weiterbildungsangebot für Beschäftigte der LUH: Online-Workshop Barrierefreie PDFs mit Adobe Acrobat Pro

Anleitungen zur Erstellung barrierefreier Dokumente:  Materialien und Leitfäden der Arbeitsgruppe Services Behinderung und Studium der TU Dresden